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Mehrjährige Haftstrafen im Prozess um fiktive Kryptowährung OneCoin

Foto: Ronny Martin Junnilainen – CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=66180727

Im Prozess um milliardenschweren Anlagebetrug mit der erfundenen Online-Währung OneCoin hat das Landgericht Münster am 8. Januar 2024 die Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagte Manon H. (50) aus Greven im Münsterland muss wegen Beihilfe zum Betrug für vier Jahre in Haft, ihr Mann Frank R. (71) für fünf Jahre, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Es ging um fast 13 000 Fälle. Ein Anwalt aus München muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Bei ihm ging es um den Vorwurf der Geldwäsche.

Frank R. bekam die längere Strafe, weil er in dem Pyramidengeschäft, bei dem Anleger geprellt wurden, nach Ansicht des Gerichts die größere Rolle gespielt hatte. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von knapp 1,2 Millionen Euro bei dem Grevener, 43 500 Euro bei seiner Frau, 627 000 Euro bei dem Anwalt und 41 Millionen Euro bei einer von dem Ehepaar betriebenen Firma an.

Das Ehepaar aus Greven galt als Betreiber der europäischen Finanzzentrale des weltweiten Betrugs mit der fiktiven Kryptowährung. Insgesamt sollen Millionen Kunden um bis zu 3 Milliarden Euro betrogen worden sein. Mutmaßliche Erfinderin der kriminellen Masche mit dem fiktiven Kryptowährung OneCoin ist Ruja Ignatova, eine Unternehmerin aus Bulgarien, die in Süddeutschland aufgewachsen ist. Auf prunkvollen Veranstaltungen hatte die Deutsch-Bulgarin für OneCoin zwischen 2014 und 2016 international Werbung gemacht. Dann war die selbsternannte “Krypto-Queen” untergetaucht. Inzwischen steht sie auf der Fahndungsliste der US-Bundespolizei FBI unter den Top 10 der weltweit meistgesuchten Verbrecher.

Ruja Ignatova auf dem Steckbrief des FBI.

Obwohl den Angeklagten nicht sämtliche Details des OneCoin-Betrugs bekannt sein sollen, war das Gericht davon überzeugt, dass sie genügend Anzeichen für den Betrug bemerkt hatten. Darüber hinaus fehlte dem Grevener Ehepaar die erforderliche Genehmigung für derartige Finanzgeschäfte.

Der Münchner Anwalt soll unter falschen Angaben 20 Millionen Euro auf Überseekonten transferiert haben. Die Verteidigung hingegen argumentierte, dass die Angeklagten OneCoin stets für eine seriöse Währung gehalten hätten. Sie hatten auf Freispruch oder eine milde Bewährungsstrafe plädiert.

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