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Die Krypto-Regulierung der EU im Detail

Nach langen Verhandlungen hat sich die Europäische Union (EU) in einem aufwendigen Trilog-Verfahren auf einige der umfassendsten Krypto-Regulierungen geeinigt, die es bisher weltweit gegeben hat. Während die genauen Details noch ausgearbeitet werden müssen, werden diese Regeln in den kommenden 18 Monaten für die gesamte EU in Kraft treten.

Die Krypto-Branche hatte im Verlauf der Verhandlungen Alarm geschlagen, auch weil zwischendurch sehr radikale maßnahmen wie ein Verbot von energiehungrigen Konsensverfahren wie “Proof of Work” bei der Bitcoin-Blockchain im Raum standen. Mit dem tatsächlich erzielten Ergebnis werden etlich Kryptowährungsunternehmen und -nutzer noch immer nicht nicht einverstanden sein, obwohl der aus ihrer Perspektive drohende “Worst Case” abgewendet wurde.

Doch viele Player in der Branche können mit dem Ergebnis gut leben: So zieht der Blockchain-Dienstleister Chainalysis eine positive Gesamtbilanz: “Unabhängig von den Herausforderungen, die diese Regeln mit sich bringen können, gibt diese Vereinbarung der Kryptowährungsbranche etwas, was sie schon lange wollte: Klarheit. Einer der größten Märkte der Welt – und nicht nur das, einer der wichtigsten Märkte für die Einführung von Kryptowährungen, wie wir in unserer geografischen Untersuchung analysiert haben – wird nun klare Regeln für Kryptowährungsunternehmen haben, ohne sich mit den Besonderheiten der einzelnen EU-Mitgliedstaaten auseinandersetzen zu müssen. Die EU-Vereinbarung wird wahrscheinlich auch als Maßstab für die künftige Regulierung in anderen Rechtsordnungen dienen und die Regelsetzung auf der ganzen Welt beeinflussen.”

Transfer of Funds Regulation (TFR) und Markets in Crypto Assets (MiCA) – die beiden Hauptbestandteile der EU-Regulierungen zum Kryptomarkt

  • Die Verordnung über den Geldtransfer (Transfer of Funds Regulation, TFR): Die TFR legt EU-weite Regeln für die Durchsetzung dessen fest, was in der Branche gemeinhin als die “Travel Rule” bezeichnet wird. Die TFR legt den Schwellenwert fest, ab dem Kryptowährungstransaktionen der Regel unterliegen, mit besonderen Bestimmungen für Transaktionen mit persönlichen Geldbörsen.
  • Die Regulierung “Markets in Crypto Assets” (MiCA) , auf Deutsch “Verordnung über Märkte für Krypto-Assets”. MiCA legt das Lizenzierungssystem für Kryptowährungsunternehmen in der EU fest, einschließlich der wichtigen “Passporting-Regeln”.

Die Veröffentlichung aller Details von TFR und MICA steht noch aus. Es gibt aber genügend Branchenberichte , die bereits einige der Schlüsselelemente der EU-Vereinbarung beschreiben.

Transfer of Funds Regulation (TFR) oder die Travel Rule

Die Travel Rule schreibt vor, dass Kryptowährungsunternehmen wie Börsen die Auftraggeber und Begünstigten von Transaktionen über einem bestimmten Geldwert identifizieren müssen. Die Travel Rule ist der Standard in Fiat-Währung für Transaktionen zwischen Finanzinstituten, und die FATF hat schon vor langer Zeit verfügt, dass dies auch der Standard für Kryptowährungen sein wird. Die Financial Action Task Force (FATF) ist das zwischenstaatliche Gremium, das globale Standards für die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung estlegt.

Zwei der wichtigsten Elemente der Travel Rule sind:

  • Die Wertschwelle, d.h. der Betrag, ab dem Überweisungen der Travel Rule unterliegen
  • Die Art und Weise, wie die Travel Rule für Transaktionen mit persönlichen Wallets (oder “unhosted” Wallets, wie sie manchmal genannt werden) gilt, d.h. solche, die nicht von einem zentralisierten Dienst gehostet werden


Die FATF hatte zuvor empfohlen, dass die Mitgliedsländer einen Schwellenwert von 1.000 US-Dollar beziehungsweise Euro für Kryptowährungstransaktionen einführen. Die Vereinigten Staaten verwenden einen Schwellenwert von 3.000 Dollar. In den neuen EU-Vorschriften gibt es jedoch keine Freigrenze. Der Schwellenwert liegt bei 0 Euro. Mit anderen Worten, Kryptowährungsunternehmen, die mit einer EU-Lizenz arbeiten, müssen Informationen über die Identität des Absenders und des Empfängers eines Transfers von Krypto-Vermögenswerten für alle Transaktionen, unabhängig von ihrer Größe, erfassen.

Für die Branche war das eine Enttäuschung, der die Regeln sind damit deutlich strenger als beim Umgang mit Bargeld. Allerding wird dies in der Praxis mit hoher Wahrscheinlichkeit keine großen Auswirkungen auf das Tagesgeschäft von Kryptowährungsunternehmen haben, die bereits in Europa tätig sind. In einigen EU-Ländern, wie beispielsweise Frankreich, gilt die 0-Euro-Schwelle bereits seit einiger Zeit, so dass die dort tätigen Börsen diese Anforderung bereits erfüllen mussten.

Persönliche Geldbörsen (personal wallets)

Wie sind nun in der EU Transaktionen zwischen einem Kryptowährungsunternehmen und einer persönlichen Geldbörse geregelt?. Die Regulierungsbehörden haben zuvor ihre Besorgnis über persönliche Wallets geäußert und befürchtet, dass diese ein erhöhtes Risiko für Finanzkriminalität darstellen könnten, da sie es den Nutzern ermöglichen, Kryptowährungen zu empfangen, zu halten und zu senden, ohne KYC-Informationen anzugeben, da sie nicht von zentralisierten Unternehmen gehostet werden. Die Abkürzung KYC steht für “Know Your Customer”, also ein Identifierungsverfahren, bei dem amtliche IDs vorgelegt werden müssen.

Einige Regulierungsbehörden haben sogar vorgeschlagen, dass Börsen verpflichtet werden sollten, Informationen über alle persönlichen Wallets zu sammeln, mit denen ihre Kunden Transaktionen durchführen. Branchenunternehmen haben sich bereits aus mehreren Gründen gegen eine solche Regelung ausgesprochen. So widerspricht der Krypto-Dienstleister Chainalysis einem Argument der Regulierer, dass diese Wallets überproportional bei Verbrechen eingesetzt werden. Die Blockchain-Analyse zeige, dass persönliche Wallets kein erhöhtes Risiko für kriminelle Aktivitäten darstellten. Chainalysis weist darauf hin, dass persönliche Wallets keine Ein- oder Ausstiegsmöglichkeiten für Kryptowährungen bieten. “Die Nutzer müssen ihre Kryptowährung immer noch zu einem zentralen Dienst bringen, um sie in Fiat-Währung umzuwandeln. Banken sowie zentralisierte Kryptowährungsdienste sind in den meisten Ländern verpflichtet, KYC-Informationen zu sammeln.”

In den Verhandlungen zu der Regulierung der Krypto-Assets haben sich aber nicht die Verfechter einer sehr harten Linie durchgesetzt, denn die neuen Regeln, auf die sich die EU geeinigt hat, werden nicht die strengsten vorgeschlagenen Berichtsanforderungen auferlegen. Stattdessen müssen Kryptowährungsunternehmen unter den folgenden Umständen Berichte über persönliche Wallet-Transaktionen vorlegen:

  • Transfers über 1.000 Euro, die die persönliche Geldbörse eines Nutzers betreffen. Wenn ein Nutzer mehr als 1.000 Euro zwischen einem Kryptowährungsunternehmen und seiner eigenen persönlichen Wallet transferiert, muss das Unternehmen den Nutzer fragen, ob er der Eigentümer der Wallet ist. Wenn ja, muss der Nutzer sein Eigentum an der Wallet bestätigen. Dies muss nur einmal geschehen – künftige Überweisungen mit dieser Wallet-Adresse erfordern keine erneute Überprüfung der Eigentumsverhältnisse durch das Kryptowährungsunternehmen. Bei Transaktionen von weniger als 1.000 € an die persönliche Brieftasche eines Nutzers ist keine Überprüfung des Eigentums an der Wallet erforderlich.
  • Übertragungen, die persönliche Geldbörsen betreffen, die nicht dem Nutzer gehören, d. h. Übertragungen zwischen einem Kryptowährungsunternehmen und der persönlichen Geldbörse eines Dritten: In allen Fällen muss das Kryptowährungsunternehmen Informationen über die persönliche Geldbörse sammeln. Darüber hinaus müssen sie einen risikobasierten Ansatz anwenden, um festzustellen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das bedeutet, dass das Unternehmen vor der Übertragung der Vermögenswerte das von der Wallet ausgehende AML/CTF-Risiko ermitteln und bewerten und entsprechend risikomindernde Maßnahmen ergreifen muss. Die Abkürzung AML/CFT steht für “anti-money laundering and combating the financing of terrorism”, also die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus. Die Einzelheiten dieser Anforderungen werden von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde in den kommenden 18 Monaten festgelegt.

Wichtige Details müssen also noch ausgearbeitet werde., Für Kryptowährungsunternehmen ist es die wichtigste Erkenntnis, dass sie, sofern sich ein Nutzer nicht als Eigentümer einer privaten Wallet identifiziert, diese Wallet auf ihr Risiko prüfen müssen, bevor sie Nutzern erlauben, Gelder dorthin zu transferieren.

Quellen:

Chainalysis: EU Agrees on Comprehensive Cryptocurrency Regulations

Christoph Krück: “Kryptoregulierung: Was bedeutet die „Transfer of Funds Regulation“ wirklich?”

Centrum für Europäische Politik: Information Accompanying Transfers of Funds (Regulation)

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