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Bundesregierung: Digitaler Euro ersetzt nicht Bargeld

Berlin – Ein möglicher digitaler Euro soll nach Einschätzung der Bundesregierung das Bargeld nur ergänzen, aber nicht ersetzen. „Bargeld ist und bleibt die zentrale Geldform unserer freiheitlichen Gesellschaft“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7277) vom 16. Juni 2023 auf eine Große Anfrage (20/5953) der AfD-Fraktion des Deutschen Bundestages. Dabei verwies die Bundesregierung auf das geltende EU-Primärrecht: Das ist zum einen der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), dort insbesondere auf Artikel 128 Absatz 1 Satz 3 des V). Zum anderen führt die Bundesregierung das Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) als Rechtsgrundlage an (Artikel 16 Absatz 1 Satz 3). In den beiden Bestimmungen finde sich die rechtliche Verankerung von Banknoten als gesetzlichem Zahlungsmittel.

Die rechtspopulistische AfD versucht seit Jahren, Stimmung gegen eine angeblich drohende Abschaffung des Bargelds durch die EZB machen. Die Bundesregierung schreibt dagegen, dass nach ihrer Kenntnis auch die EZB keinerlei Pläne verfolge, das Bargeld abzuschaffen. Europas Währungshüter hätten wiederholt betont, dass ein digitaler Euro das Bargeld ergänzen und nicht ersetzen solle. Ohnehin bedürfe die Einführung eines möglichen digitalen Euro eines demokratisch legitimierten Entscheidungsprozesses.

In ihrer Antwort weist die Bundesregierung auf einen Gesetzesvorschlag der EU-Kommission hin, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen digitalen Euro festlegen soll. Diesen hat die Kommission am 28. Juni 2023 veröffentlicht. Der Gesetzentwurf der Die Kommission sieht vor, dass ein digitaler Euro genau wie Bargeld zum gesetzlichen Zahlungsmittel wird. Von einer Abschaffung des Bargelds ist keine Rede, ganz im Gegenteil: Die Kommission will nämlich die Annahmepflicht für Bargeld verschärfen. So möchte sie über einen neuen Gesetzesvorschlag sicherstellen, dass Bürger auch künftig in allen Euro-Ländern mit Bargeld bezahlen können.

EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: Es gehe darum, zum einen die Rechtssicherheit für ein gesetzliches Zahlungsmittel zu erhöhen, und zum anderen die Definition auf den digitalen Euro zu erweitern. Beim Bargeld gebe es zwar grundsätzlich eine Annahmepflicht für den Handel. Die EU-Kommission versucht aber nun, den Umfang genauer abzustecken.

Die AfD-Fraktion hatte auch gefragt, mit welcher Arbeitsdefinition die Bundesregierung den Begriff digitales Zentralbankgeld verwende und ob es hierzu eine einheitliche Definition etwa von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) oder von der G 20 gebe. Hierzu wird in der Antwort auf einen Bericht von sieben Zentralbanken und der BIZ verwiesen, die folgende Definition beinhalte: „A CBDC is a digital payment instrument, denominated in the national unit of account, that is a direct liability of the central bank“. (Ein CBDC ist ein digitales Zahlungsinstrument, das auf die nationale Rechnungseinheit lautet und eine direkte Verbindlichkeit der Zentralbank ist.) Die Abkürzung CBDC (englisch Central Bank Digital Currency) steht für digitales Zentralbankgeld.

Zum künftigen Umtauschkurs eines möglichen digitalen Euro ist in der Antwort zu lesen, dass nach Kenntnis der Bundesregierung die verschiedenen Formen des Euro, zu denen bisher Bargeld und Sichteinlagen bei Geschäftsbanken gehören, „stets fungibel und frei eins-zu-eins konvertierbar sein“ sollen. Diese direkte Konvertibilität sei wichtig, um die Einheitlichkeit des Geldsystems aufrecht zu erhalten.

Eine weitere Frage der AfD bezog sich auf einen möglichen Stromausfall und dessen Folgen für einen digitalen Euro. Die Bundesregierung schreibt dazu, dass Zahlungsverkehrssysteme und Marktinfrastrukturen gehalten seien, Resilienz-Maßnahmen zu ergreifen, um sich auf Störungen jedweder Größenordnung vorzubereiten und einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Entsprechend müsste auch ein digitaler Euro mit Sicherungs- und Resilienz-Maßnahmen bis hin zu einer auch während eines Blackouts nutzbaren Offline-Funktionalität ausgestaltet sein.

Derzeit sei im Falle von großflächigen Störungen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs Bargeld nach Kenntnis der Bundesregierung das einzige kurzfristig verfügbare und funktionsfähige Zahlungsmittel. Die Bundesbank könne jedoch auch bei Blackouts aufgrund umfangreicher Risikovorsorgemaßnahmen, zu denen auch eine Notstromversorgung zähle, die Bereitstellung von Bargeld für die Kreditwirtschaft gewährleisten. Zugleich müssten private Bargeldakteure ihrerseits selbst Vorsorge für solche Notfälle betreiben.

Nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission könnte der digitale Euro den Menschen eine Möglichkeit bieten, Dinge zu kaufen, ohne von Zahlungsdienstleistern abhängig zu sein, die von außereuropäischen Unternehmen kontrolliert werden. Dazu könnten Mastercard, Visa, Apple Pay und Google Pay gehören.

Dabei stellt sich aber die Frage, ob der digitale Euro die Dinge verbessern kann, die den Verbrauchern bereits zur Verfügung stehen. “Niemand kann diese Frage beantworten, nicht einmal die EZB”, sagte Philipp Sandner, Leiter des Blockchain Center an der Frankfurt School of Finance & Management. der “Washington Post”. “Als Nutzer frage ich mich: ‘Was ist der Nutzen, warum brauchen wir eine weitere Lösung?'”, sagte er.

Mit Apple Pay zum Beispiel kann man seinen morgendlichen Kaffee – und alles andere – durch zweimaliges Antippen des Handys kaufen. “Man muss mindestens so gut sein wie Apple Pay und Mastercard, was schwierig ist, sonst werden die Leute es nicht nutzen”, sagte er.

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